Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen recht protiss und unseren Mandanten.

Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartner

recht protiss

Paradeplatz 8

8001 Zürich, Schweiz

Telefon: +41 44 729 48 16

E-Mail: [email protected]

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die recht protiss erbringt. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei anderssprachigen Mandanten können Beratungen nach Absprache auch in Französisch oder Englisch durchgeführt werden.

2. Leistungen und Mandatsverhältnis

2.1 Leistungsumfang

recht protiss erbringt arbeitsrechtliche Beratungsleistungen gemäß den auf der Website beschriebenen Leistungspaketen:

  • • Arbeitsrechtsberatung (300 CHF)
  • • Streitbeilegung am Arbeitsplatz (850 CHF)
  • • Führungskräfte-Rechtsschutz (2.000 CHF)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem individuellen Mandatsvertrag.

2.2 Mandatserteilung

Das Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme des Auftrags durch recht protiss zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich oder durch Beginn der Leistungserbringung.

Eine kostenlose Erstberatung (30 Minuten) wird vor Mandatserteilung angeboten und begründet noch kein Mandatsverhältnis.

2.3 Leistungserbringung

recht protiss erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer anwaltlicher Berufsausübung. Die Leistungen werden von qualifizierten Rechtsanwälten erbracht.

recht protiss ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer und externe Berater hinzuzuziehen, sofern die anwaltliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

3. Pflichten des Mandanten

3.1 Mitwirkungspflichten

Der Mandant ist verpflichtet:

  • • Alle für die Beratung relevanten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen
  • • recht protiss über alle für den Fall relevanten Entwicklungen unverzüglich zu informieren
  • • Vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen
  • • Anweisungen von recht protiss bezüglich des weiteren Vorgehens zu befolgen
  • • Die vereinbarten Honorare fristgerecht zu zahlen

3.2 Wahrheitspflicht

Der Mandant ist verpflichtet, gegenüber recht protiss alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Unwahre oder unvollständige Angaben können zu einer Beendigung des Mandatsverhältnisses führen.

3.3 Eigenverantwortliches Handeln

Der Mandant handelt eigenverantwortlich und ist für die Umsetzung der erhaltenen Beratung selbst verantwortlich. recht protiss übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit eigenständiger Handlungen des Mandanten.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarhöhe

Die Honorare richten sich nach den auf der Website angegebenen Pauschalen:

Arbeitsrechtsberatung

300 CHF

einmalig

Streitbeilegung

850 CHF

pro Fall

Führungskräfte-Schutz

2.000 CHF

pro Beratung

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten (z.B. Gerichtskosten, Gutachterkosten) werden nach Aufwand berechnet und vorab mit dem Mandanten abgestimmt.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Leistungen bis 500 CHF ist das Honorar vor Beginn der Leistungserbringung zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. recht protiss ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung des Mandats einzustellen.

4.3 Aufrechnung

Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Haftungsumfang

recht protiss haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.2 Berufshaftpflichtversicherung

recht protiss verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Millionen CHF je Schadensfall.

Versicherungsdetails:

Versicherer: Schweizer Anwaltsversicherung AG

Deckungssumme: 2.000.000 CHF je Schadensfall

Räumlicher Geltungsbereich: Weltweit

5.3 Keine Erfolgsgarantie

recht protiss übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Beratung oder des Rechtsstreits. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis.

5.4 Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen recht protiss verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Handlung, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der schädigenden Handlung.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Anwaltliche Schweigepflicht

recht protiss und alle Mitarbeiter unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht nach Art. 13 ff. des Anwaltsgesetzes. Alle Informationen, die im Rahmen der Beratung bekannt werden, werden streng vertraulich behandelt.

Die Schweigepflicht besteht über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus und kann nur durch ausdrückliche Entbindung durch den Mandanten aufgehoben werden.

6.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.

Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6.3 Aktenaufbewahrung

Mandatsunterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für 10 Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie ordnungsgemäß vernichtet.

7. Beendigung des Mandatsverhältnisses

7.1 Ordentliche Kündigung

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Bei laufenden Verfahren ist eine Kündigung erst nach Abschluss des jeweiligen Verfahrensabschnitts möglich.

7.2 Außerordentliche Kündigung

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • • Zahlungsverzug des Mandanten trotz Mahnung
  • • Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Mandanten
  • • Interessenkonflikt
  • • Vertrauensverlust

7.3 Honoraranspruch bei Beendigung

Bei Beendigung des Mandatsverhältnisses ist das Honorar für bereits erbrachte Leistungen in voller Höhe zu zahlen. Bei Pauschalleistungen erfolgt keine anteilige Rückerstattung, wenn die Beendigung vom Mandanten ausgeht.

7.4 Herausgabe der Unterlagen

Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses werden die Mandatsunterlagen an den Mandanten herausgegeben, sofern keine Honorarforderungen offen sind. recht protiss behält ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen.

8. Streitbeilegung und anwendbares Recht

8.1 Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts Anwendung.

8.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

8.3 Mediation

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung verpflichten sich die Parteien, eine Mediation zu versuchen. Die Mediation findet in Zürich statt und wird von einem neutralen, von beiden Seiten akzeptierten Mediator durchgeführt.

8.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen der AGB

recht protiss behält sich vor, diese AGB zu ändern. Bestehende Mandate werden von Änderungen nicht berührt, es sei denn, der Mandant stimmt den geänderten AGB ausdrücklich zu.

Über wesentliche Änderungen werden Mandanten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert.

9.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

9.3 Vertragssprache

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgebend.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

E-Mail: [email protected]

Telefon: +41 44 729 48 16

Sprechzeiten: Mo-Fr 08:00-18:00

Postanschrift

recht protiss

Paradeplatz 8

8001 Zürich

Schweiz

Diese AGB treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.